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OLG Rostock, 16.09.2019 - 4 U 32/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein! (IBR 2021, 292)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 22.01.2019 - 2 O 383/18
- OLG Rostock, 03.07.2019 - 4 U 32/19
- OLG Rostock, 16.09.2019 - 4 U 32/19
- OLG Rostock, 08.11.2019 - 4 U 32/19
- BGH, 27.05.2020 - VII ZR 278/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Rostock, 16.09.2019 - 4 U 32/19
Die genannte Vorschrift ist auch nicht deshalb unanwendbar, weil es sich um unstreitige Tatsachen handelte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18.11.2004, Az.: IX ZR 229/03); während die Mangelhaftigkeit des Daches bereits vor dem Landgericht streitig war, haben die Kläger auf den betreffenden Vortrag des Beklagten zu 1) (zwischenzeitlich) auch bestritten, dass es ihnen an einer Mangelbeseitigungsabsicht fehle bzw. diese entfallen sei.